Informationen und Anlaufstellen rund um Schwangerschaft und Geburt
12. September 2024Es kann passieren, dass man aus diversen Gründen, sei es eine komplizierte Schwangerschaft, das neugeborene Kind oder psychisch herausfordernde Lebenslagen, es nicht mehr schafft den eigenen Haushalt zu erledigen. Darunter leiden nicht nur die Wäscheberge, die stetig wachsen, sondern möglicherweise auch Kinder, für die zu Hause kein frischgekochtes Essen zubereitet werden kann oder keine angemessene Betreuung mehr möglich ist. Der Druck der unerledigten Aufgaben kann eine zusätzliche Belastung darstellen.
Was viele nicht wissen: Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung kann eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse refinanziert werden. Selbst zu tragen ist meist ein Eigenanteil von 10 % der erstattungsfähigen Kosten pro Tag (mind. 5 € max. jedoch 10 € pro Tag). Für Haushaltshilfen, die aufgrund erheblicher Schwangerschaftsbeschwerden oder Entbindung eingesetzt werden, ist keine Zuzahlung notwendig. Voraussetzung ist immer, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben erledigt kann.
Wenn Familienangehörige oder Freunde im Haushalt unterstützen, kann bis zu einer bestimmten Höhe sogar ein Verdienstausfall für diese Personen von der Krankenkasse erstattet werden.
Haushaltshilfen kümmern sich um die alltäglichen Dinge, die liegen bleiben, wie Wäsche waschen, Wohnung putzen, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe und Botengänge, aber auch die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern unter 12 Jahren bzw. Kinder mit Behinderung. Sie können auch für die Zeit einer stationären Reha/ Kur oder eines Krankenhausaufenthaltes eingesetzt werden.
Die Antragsmodalitäten und (Zusatz-)Leistungen der Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher, mit der eigenen Krankenkasse in Kontakt zu treten und die Unterstützungsmöglichkeiten sowie Antragsmodalitäten individuell zu besprechen. Die Krankenkasse hilft auch bei der Suche nach geeigneten und qualifizierten Anbietern in der Nähe.
Bei Interesse gibt es hier weitere Informationen:
Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen | Verbraucherzentrale.de