
Das Manchester Triage System in der Notaufnahme
30. Januar 2026
Was versteht man unter IGeL?
Individuelle Gesundheitsleitungen (IGeL) sind Leistungen, die viele bereits in einer Arztpraxis angeboten bekommen haben.
Es handelt sich dabei um vertragsärztliche Angebote, die jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. IGeL werden daher auch Selbstzahlerleistungen genannt.
Wieso übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Leistungen nicht?
Das kann zwei Gründe haben:
Es hat noch keine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stattgefunden.
Es gibt keine ausreichenden Belege für einen gesundheitlichen Nutzen, sie sind nicht wirtschaftlich oder überschreiten das Maß der Notwendigkeit (sie wurden vom G-BA abgelehnt).
In manchen Situationen könnten Patient:innen eine über die (zahn-)ärztliche Leistung hinausgehende Diagnostik wünschen, beispielsweise durch ein großes Blutbild bzw. gezielten Blutuntersuchungen ohne medizinische Verdachtsdiagnose oder zusätzliche Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Manche Leistungen haben durchaus einen Nutzen und können zur besseren bzw. früheren Diagnostik beitragen, andere könnten dagegen keinerlei zusätzlichen Nutzen bringen oder sogar schaden.
Woher weiß ich, welche Leistungen sinnvoll sein könnten?
Der Medizinische Dienst Bund hat den IGeLMonitor ins Leben gerufen. Über die Website kann man IGeL suchen und erhält eine Einschätzung zum Nutzen dieser Leistung auf Basis der aktuellen Studienlage mit einer ausführlichen Begründung. Damit können Patient:innen eine informiertere Entscheidung treffen.
Informierte Entscheidung in der Arztpraxis
Eine IGeL darf nicht ohne schriftlichen Vertrag erbracht und abgerechnet werden. Zudem muss die Patientin/ der Patient vorab schriftlich über die anfallenden Kosten informiert werden und eine Rechnung erhalten. Natürlich muss auch die Ärztin/ der Arzt über die Leistung aufklären (eine Delegation der Aufklärung bspw. an Medizinische Fachangestellte ist nicht erlaubt). Auch wenn Mediziner:innen mit diesen Leistungen zusätzliches Geld verdienen, dürfen sie IGeL, deren Nutzen nicht belegt ist, nicht als sinnvoll darstellen und/oder zu einer Leistung drängen.
Wer sich unsicher ist, kann sich neben der Recherche im IGeL-Monitor zudem eine ärztliche Zweitmeinung einholen.



