Erste Hilfe
4. Juli 2023Pharmazeutische Dienstleistungen- Ein Apotheker klärt auf
29. April 2024Versicherte erhalten seit dem 1. Januar 2024 ihre verschreibungspflichtigen Medikamente nur noch per elektronischem Rezept. Dieses kann mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mit einem Papierausdruck in der Apotheke eingelöst werden. Diese Umstellung bedeutet für Patient:innen mehr Komfort: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden (weniger Arztbesuche) und das Medikamentenmanagement ist verbessert.
FAQs zum E-Rezept
Statement von Dr. Andreas Bertomeu
Wie ist die Einführung des E-Rezepts in der Arztpraxis verlaufen?
"Eigentlich gab es wenig Probleme. Das lag allerdings auch daran, dass wir bereits im letzten Quartal 2023 mehrfach das E-Rezept aus der Praxis-Software heraus benutzt haben. Damit war die technische Umsetzung relativ einfach. Problematisch ist die Tatsache, dass viele Patient:innen immer wieder über das E-Rezept und die notwendigen Abläufe aufgeklärt werden müssen. Dies führt im Praxis Alltag immer wieder zu Verzögerungen."
Gibt es noch Probleme bei der Ausstellung von E-Rezepten?
"Wie beschrieben, ist zum einen die Aufklärungsarbeit, die durch die Arztpraxen erledigt werden müssen, um den Patient:innen die notwendigen Abläufe zu erklären, noch sehr zeitraubend. Zusätzlich ist sehr problematisch, dass es zum E-Rezept sehr viele Ausnahmen gibt. So können weder die Empfehlungsrezepte (grüne Rezepte), Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte oder auch Betäubungsmittelrezepte als E-Rezept versandt werden. Dies führt häufig in der Praxis zu der skurrilen Situation, dass der Patient/die Patientin Teile seiner/ihrer Rezeptur auf der Versichertenkarte erhält und andererseits noch zusätzlich Papierrezepte. Dies führt besonders in der Apotheke häufig zu vielen Problemen. Es gibt außerdem noch keine praktikable Lösung zum Beispiel für die Abläufe mit den Pflegeheimen. Alle Rezepte als QR-Code auszudrucken, wäre ja im Digitalisierungsprozess eine Farce und dies kann ich daher auch persönlich in keinster Weise unterstützen. Grundsätzlich ist das E-Rezept eine gute Idee, die aber leider anscheinend von Theoretikern umgesetzt wurde, die von den Abläufen einer Arztpraxis und einer Apotheke wenig Kenntnis hatten. Trotzdem sollte man diesen ersten Schritt der Rezept-Digitalisierung unterstützen, unter der Maßgabe, dass Nachbesserungen zu erwarten sind."
Statement von Gaby Brackmann, Apothekerin und Vorstand der Apothekerkammer Niedersachsen
"Das E-Rezept ist meiner Ansicht nach gut in den Apotheken angekommen. Die Patient:innen sind interessiert und die Kartenlösung wird zur Zeit bevorzugt. Aber hier wird auch schon die erste Baustelle sichtbar! Für eine gute Patientenversorgung ist es unverzichtbar, dass die Ärzt:innen die Verordnungen bei Arztbesuchen SOFORT signieren, so dass die Patient:innen ihr Antibiotikum oder Schmerzmittel unmittelbar nach dem Arztbesuch in der Apotheke abholen können und kein 2. Mal losmüssen!
Nachteilig ist weiterhin, dass die Krankenkassen vermutlich jetzt schon auf Formfehler beim E-Rezept warten, um Arzneimittel nicht bezahlen zu müssen. Hier brauchen wir in dieser ersten Phase der Einführung ein Miteinander mit Ärzt:innen und Krankenkassen und im Sinne der Patient:innen keine Zahlungsverweigerung bei Formfehlern.
Richtig gut ist die Möglichkeit, nach einer ersten Vorlage der Versichertenkarte in der Arztpraxis, die Rezepte telefonisch bestellen zu können und dann die Medikamente direkt in der Apotheke abzuholen ohne noch mal in die Praxis zu müssen. Es bleibt spannend….fragen Sie in Ihrer Apotheke!"